Das Honorar

Oft wird auf die (rechtzeitige) Beiziehung eines Rechtsanwalts aufgrund der Sorge über hohe Anwaltskosten verzichtet. Durch rechtzeitige anwaltliche Beratung können aber des Öfteren kostspielige Rechtsstreite bereits im Vorfeld vermieden werden. Mein Grundsatz ist, dass anwaltliche Rechtsberatung leistbar sein muss.

Auch wenn ich bemüht bin, viele Leistungen zum Pauschalpreis anzubieten, lässt sich die Frage nach der Höhe der konkreten Kosten in vielen Fällen oft nicht pauschal beantworten – hier spielen die Komplexität des Falles und der erforderliche Zeitaufwand eine entscheidende Rolle.

Im Rahmen eines Erstgesprächs können Sie mir Ihr Anliegen schildern und ich kann Ihnen danach eine ungefähre Kosteneinschätzung geben. Der Vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass – sollte bereits im Erstgespräch eine rechtliche Auskunft erteilt werden – auch dies eine anwaltliche Leistung darstellt.

Allgemein richtet sich die Honorarvereinbarung der österreichischen Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und/oder nach den getroffenen Honorarvereinbarungen (z.B. Stundensatz- oder Pauschalhonorar).

Sollte die Möglichkeit der Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung bestehen, richte ich gerne die Deckungsanfrage an die jeweilige Versicherung.
 

Ich freue mich, Sie kennenzulernen!

MMag. Barbara EINÖDHOFER